Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen zur Anerkennung, den Abläufen, den Hinweisen für die Angebote und auch zu den notwendigen Mindestangaben in den zu prüfenden Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten.



Meine Leistungen im Bereich Prüfungen und Bauüberwachungen erbringe in den nachfolgend genannten Bundesländern (weitere Bundesländer auf Nachfrage):

Prüfsachverständiger für Brandschutz (Bayern)

  • Prüfungen und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen GK5, Mittel- und Großgaragen, sowie Sonderbauten gemäß Art. 62b Abs. 2 BayBO i.v.m. §9 Abs.1 PrüfVBau
  • Erstellen von Brandschutznachweisen GK4 (Regelbau) gemäß Art. 62b Abs. 1 BayBO

Wer darf einen Brandschutznachweis / ein Brandschutzkonzept in Bayern erstellen? Was ist der Mindestinhalt in einem Brandschutznachweis / ein Brandschutzkonzept in Bayern?


Gleichwertige Anerkennungen als Prüfsachverständiger für Brandschutz

Prüfsachverständiger für Brandschutz (Hessen)

  • Prüfungen und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen Gebäudeklasse 5 gemäß § 68 Abs.4 Satz 1 HBO
  • Prüfungen und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen Gebäudeklasse 4 gemäß § 68 Abs.4 Satz 2 HBO
  • Prüfungen und Bauüberwachung von Sonderbauten nach bauaufsichtlicher Veranlassung gemäß § 68 Abs.4 Satz 3 HBO

Wer darf einen Brandschutznachweis / ein Brandschutzkonzept in Hessen erstellen? Was ist der Mindestinhalt in einem Brandschutznachweis / ein Brandschutzkonzept in Hessen?

Prüfsachverständiger für Brandschutz (Rheinland-Pfalz)

  • Prüfungen und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen / Brandschutzkonzepten / Sonderbauten gemäß § 65 Abs. 4 LBauO i.v.m. §12 Abs.1 PrüfSBrVO
  • Prüfungen und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen / Brandschutzkonzepten / Sonderbauten gemäß § 66 Abs. 2 LBauO i.v.m. §12 Abs.1 PrüfSBrVO

Wer darf einen Nachweis des Brandschutzes / ein Brandschutzkonzept in Rheinland-Pfalz erstellen? Was ist der Mindestinhalt in einem Nachweis des Brandschutzes / ein Brandschutzkonzept in Rheinland-Pfalz?

Gleichwertige Anerkennungen als Prüfingenieur für Brandschutz

Prüfingenieur für Brandschutz (Saarland) [gleichwertige Anerkennung bestätigt durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes]

  • Prüfung und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten von Sonderbauten
  • Prüfung und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen GK4, GK5 und Mittelgaragen

Prüfingenieur für Brandschutz (Nordrhein-Westfalen) [gleichwertige Anerkennung bescheinigt durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen]

  • Prüfung und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten von Sonderbauten
  • „kleine“ Sonderbauten mit Ausnahme von Mittelgaragen

Prüfingenieur für Brandschutz (Thüringen) [gleichwertige Anerkennung bestätigt durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft]

  • Prüfung und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten von Sonderbauten
  • Prüfung und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen GK4, GK5 und Mittelgaragen

Prüfingenieur für Brandschutz (Brandenburg) [gleichwertige Anerkennung bestätigt durch das Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg]

  • Prüfung und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten von Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen, sowie Regelbauten GK5 (Anzeige je BvH beim Landesamt für Bauen und Verkehr erforderlich)
  • Erstellen von Brandschutznachweisen GK4 (Regelbau)

Prüfingenieur für Brandschutz (Sachsen-Anhalt) [gleichwertige Anerkennung bestätigt durch das Ministeriums für Infrastruktur und Digitales (MID) des Landes Sachsen-Anhalt]

  • Prüfung und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten von Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen, sowie Regelbauten GK5

Prüfingenieur für Brandschutz (Berlin) [gleichwertige Anerkennung bestätigt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – Referat Oberste Bauaufsicht]

  • Prüfung und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten von Sonderbauten

Gleichwertige Anerkennungen zur Prüfung im Brandschutz

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (Nordrhein-Westfalen) [gleichwertige Anerkennung bescheinigt durch die Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen]

  • Prüfung und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen der Gebäudeklasse 4 + 5 (Regelbau)
  • Prüfung und Bauüberwachung von Brandschutznachweisen von Mittelgaragen
  • Erstellen von Brandschutzkonzepten (Sonderbau) gemäß § 54 Abs. 3 BauO NRW2018

Hinweis: Ich biete keine Erstellung von Brandschutznachweisen, Brandschutzkonzepten oder Tätigkeiten als Brandschutzbeauftragter mehr an.